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Ihre Daten sind in der Whoix-Abfrage offen zugänglich, weil mindestens zwei gute Gründe dafür sprechen:. Wichtig ist es zunächst, dass Sie im Falle technischer Schwierigkeiten erreichbar sind, die durch Ihre Domain bzw. deren Nutzung auftreten und andere behindern können. Dabei spielt es keine Rolle, dass bei technischen Problemen normalerweise wohl Ihr Provider für Sie tätig würde; denn zum einen kann das Problem gerade darin liegen, dass Ihr Provider die technischen Schwierigkeiten mitverursacht, und zum anderen bleiben doch Sie am Ende - auch hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche - der Verantwortliche. Darüber hinaus müssen Ihre Daten offen zugänglich sein, damit im Falle einer von Ihrer Domain ausgehenden Rechtsverletzung festgestellt werden kann, wer ggf. in Anspruch zu nehmen ist. Umgekehrt ist zu berücksichtigen: Mit der Registrierung einer Domain und ihrer Verwendung beispielsweise als Adresse einer Website werden Sie in der Regel Anbieter eines Tele- bzw. Mediendienstes und dadurch aus Ihrer Privatsphäre sozusagen herausgehoben. Hier gelten spezielle Gesetze, denen zufolge jeder Anbieter solcher Dienste verpflichtet ist, ein Impressum mitsamt seinem Namen und seiner Anschrift einzurichten. Es kann dort also jeder sehen, wer Sie sind. Wenn das aber dort ohnehin jeder sehen kann, würde es Ihnen nicht viel helfen, wenn die DENIC Ihre Daten geheimhielte.
Wenn Sie Ihre Privatanschrift aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht sehen wollen, bleibt Ihnen lediglich die Möglichkeit, eine fremde Adresse - also etwa die Ihres Büros oder Ihres Providers als c/o-Adresse anzugeben. Dies setzt aber unbedingt voraus, dass Sie dort tatsächlich erreichbar sind, und ändert ebenso wenig etwas daran, dass Sie Ihren Sitz in Deutschland haben müssen, um überhaupt Inhaber einer DE-Domain sein zu können. Sofern sich erweist, dass Sie unter der von Ihnen angegebenen c/o-Adresse nicht zu erreichen sind, kann die DENIC nach den Registrierungsbedingungen den Registrierungsvertrag kündigen und wird dies in der Regel auch tun.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Registrierungsvertrag zwischen der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG, Frankfurt am Main, (nachfolgend "DENIC") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde"). Der Kunde sendet den Registrierungsauftrag direkt oder über einen Internet Service Provider, der DENIC-Genosse ist, (nachfolgend "ISP") an die DENIC. Die DENIC nimmt den Auftrag durch Bestätigung oder Durchführung der Registrierung an.
(1) Die DENIC registriert die Domain unter dem Top-Level .de, wenn die Domain nicht bereits für einen Dritten registriert ist. Die DENIC ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Nutzung durch den Anmelder rechtmäßig ist. Bei offensichtlichen Rechtsverletzungen kann die DENIC die Registrierung verweigern.
(2) Die DENIC nimmt die Domain und deren technischen Daten in ein öffentliches Register (whois) auf, das, ausgenommen der Wartungszeiten, mit dem Internet verbunden ist und in regelmäßigen Abständen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Die Bereitstellung des Registers durch andere Betreiber ist nicht Bestandteil der DENIC-Leistung.
(3) Die DENIC versieht eine Domain mit einem Dispute-Eintrag, wenn ein Dritter glaubhaft macht, dass er ein Recht auf die Domain hat und dieses gegenüber dem Domain-Inhaber geltend macht, vorausgesetzt, er stellt die DENIC und den ISP von möglichen Ansprüchen des Domain-Inhabers und Dritter frei. Der Dispute-Eintrag hat Wirkung für ein Jahr. Die DENIC verlängert auf Antrag den Dispute-Eintrag, wenn der Dritte nachweist, dass die Auseinandersetzung noch nicht abgeschlossen ist. Eine Domain, die mit einem Dispute-Eintrag versehen ist, kann vom Inhaber weiter genutzt, jedoch nicht übertragen werden.
(1) Der Kunde versichert, dass seine Angaben richtig sind und er zur Nutzung der Domain berechtigt ist, insbesondere, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen allgemeine Gesetze verstößt. Hat er keine(n) Wohnsitz/Niederlassung in Deutschland, benennt er einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten als "admin-c". Jeder "admin-c" ist mit Zustellanschrift anzugeben.
(2) Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft sofort nach Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und die unter <http://www.denic.de> veröffentlichten Angaben und teilt der DENIC oder dem ISP Änderungen hierzu jeweils unverzüglich mit.
(1) Wird der Auftrag über einen ISP erteilt und kommt dieser seinen Domain-Zahlungsverpflichtungen gegenüber der DENIC nach, ruht die Vergütungspflicht des Kunden.
(2) Erfüllt der ISP seine Zahlungspflichten gegenüber der DENIC nicht, hat der Kunde die Registrierungsleistungen unmittelbar an die DENIC zu vergüten. Die Registrierungspreise und die Zahlungsfälligkeit ergeben sich aus der jeweils aktuellen DENIC-Preisliste, abrufbar unter http://www.denic.de/DENICdb/domainreg/DENICdirect/preisliste.html. Die DENIC kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten ändern.
(1) Die DENIC haftet nur für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie bei verschuldeter Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Der ISP ist nicht DENIC-Erfüllungsgehilfe.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten haftet die DENIC höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, in der Regel bis zur Höhe einer Domain-Jahresvergütung.
(3) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der DENIC aufgrund fehlerhafter Registrierungsangaben entstehen.
(4) Der Kunde leistet der DENIC Ersatz für alle Schäden, die der DENIC durch die Inanspruchnahme Dritter wegen fehlender Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Domain entstehen und stellt die DENIC von allen Ansprüchen Dritter frei.
(1) Bei ISP-Wechsel oder Beendigung des ISP-Vertrags mit anschließender Selbstverwaltung durch den Kunden oder bei ISP-Wechsel gibt der Kunde selbst oder durch den neuen ISP den Auftrag, die Domain umzuregistrieren. Die DENIC nimmt die Umregistrierung vor, wenn der alte ISP die der Freigabe erklärt hat, nicht widerspricht oder der DENIC der Umregistrierungsauftrag des Kunden vorliegt.
(2) Die Domain ist übertragbar. Die DENIC überträgt die Domain an einen vom Kunden benannten Dritten, wenn der Kunde den Registrierungsvertrag kündigt und der Dritte einen Auftrag zur Registrierung erteilt. Die DENIC ist berechtigt, einen Registrierungsauftrag abzulehnen, solange ein Dritter ein Recht auf die Nutzung der Domain gegenüber der DENIC geltend macht (Dispute-Eintrag).
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom Kunden - erstmals nach Ablauf des ersten Vertragsjahres - mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Geleistete Vergütungen erstattet die DENIC nicht. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Die DENIC kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem
Grund kündigen, insbesondere wenn
a) der Kunde wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt, insbesondere
z.B. nach Mahnung und Fristsetzung die fällige Vergütung nicht bezahlt oder
b) die Domain als solche rechtswidrig ist oder
c) der Kunde schriftlich und uneingeschränkt erklärt, er wolle die Domain
nicht nutzen oder
d) in einem rechtskräftigen gerichtlichen Titel festgestellt ist, dass der
Kunde nicht berechtigt ist, die Domain zu nutzen oder
e) der ISP des Kunden nach Mahnung und Fristsetzung eine fällige Domain-Vergütung
nicht bezahlt oder die Domain nicht ordnungsgemäß verwaltet und der Kunde nach
Aufforderung innerhalb einer Frist von einem Monat weder einen neuen ISP benennt
noch der Weiterführung ohne ISP zustimmt oder
f) die Identität des Kunden aus den Registrierungsangaben nicht festgestellt
werden kann oder
g) die Zustellung an den unter "admin-c" Genannten bei zwei
aufeinander folgenden Versuchen scheitert, ohne dass die DENIC dies zu vertreten
hat, oder
h) der Kunde nach Aufgabe seines Wohnsitzes/seiner Niederlassung in Deutschland
nach Mahnung und Fristsetzung keinen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland
als "admin-c" benennt oder
i) Domain-Daten falsch sind.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Namen und Anschriften des Domaininhabers sowie des administrativen und technischen Ansprechpartners und des Zonenverwalters, vom technischen Ansprechpartner und Zonenverwalter zudem die Telefon- und Telefaxnummer sowie die E-Mail-Adresse, im DENIC-Register (whois) veröffentlicht und im Rahmen des DENIC-Abfrageservices weitergegeben werden. Weitere Telefonnummern, Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich erklärten Wunsch des Kunden veröffentlicht und mitgeteilt.
Der Registrierungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Für Kaufleute und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag. Die DENIC kann auch im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen
Weiterführende Informationen über com/net/org Domains
Auf Englisch:
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